Die Räume und Grünanlagen des Tennisheims dienen den Mitgliedern der Abteilung zur Benutzung vor und nach Ausübung des Tennissports sowie zur Pflege der Geselligkeit. Gegenseitige Rücksichtnahme und pflegliche Behandlung sind Grundlage für ihre Erhaltung. Mißhelligkeiten und Vermögensschäden am Gemeineigentum können vermieden werden, wenn Sie folgende Regeln beachten:
- Die Anlagen und Einrichtungsgegenstände des Tennisheims sind Ihrer pfleglichen Behandlung anvertraut. Bei Beschädigungen haftet der Verursacher.
- Im Interesse aller Mitglieder bitten wir, nach allgemeinem Spielschluss (abends) keine Wäsche oder Kleidungsstücke offen in den Umkleideräumen zurückzulassen. Die Tennisschuhe gehören auf die Abstellbretter unter den Spinden bzw. in die Spinde.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich im Tennisheim abends nach Beendigung des allgemeinen Spielbetriebs nur in Anwesenheit erwachsener Mitglieder aufhalten.
- Aus Gründen des Jugendschutzes sind der Genuss alkoholischer Getränke und das Rauchen Jugendlichen unter 16 Jahren im Tennisheim nicht erlaubt.
- Ordnung ist Voraussetzung für ein reibungsloses Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Daher bitten wir, - benutzte Einrichtungsgegenstände ggf. wieder an ihren Platz zu stellen, - leere Flaschen in die entsprechenden Kästen zurückzustellen, - benutztes Geschirr zu spülen, - Abfälle in den Abfalleimer zu werfen.
- Das Mitglied, das als letztes das Tennisheim verlässt, bitten wir, sich zu vergewissern, ob - die Heizkörper und Duschen abgestellt sind, - die Fenster, Türen und Rolläden verschlossen sind, - das Licht ausgeschaltet ist.
Köln, im April 2019 Die Abteilungsleitung